Nicht abgeholtes Kind

Nicht abgeholtes Kind


Grundsatzerklärung


Wird ein Kind nicht von einer dazu befugten Person abgeholt, setzen wir vereinbarte Verfahren um. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass das Kind von ihm bekannten Ärzten sicher betreut wird. Dadurch wird die Belastung des Kindes minimiert. Eltern werden über unsere Verfahren informiert, damit sie wissen, dass sie angemessen betreut werden, falls sie ihr Kind einmal nicht abholen können.

Verfahren

· Wenn sich ein Kind im Kindergarten anmeldet, werden die Eltern gebeten, eine Reihe von Informationen bereitzustellen, die in der Personalakte des Kindes gespeichert werden. Das beinhaltet:

ÖHeimatadresse und Telefonnummer

ÖGeschäftliche und mobile Telefonnummern

ÖNamen, Adressen und Telefonnummern von Erwachsenen, die von den Eltern ermächtigt wurden, ihr Kind von der Kita abzuholen und die im Notfall kontaktiert werden können, wenn die Eltern nicht erreichbar sind.

ÖPerson(en), die die elterliche Verantwortung für das Kind tragen.

ÖInformationen über jede Person, die keinen rechtmäßigen Umgang mit dem Kind hat

· Wenn Eltern wissen, dass sie nicht über die üblichen Kanäle kontaktiert werden können, werden sie gebeten, uns alternative Kontaktdaten mitzuteilen.

· Wenn Eltern oder andere zur Abholung des Kindes berechtigte Personen dazu nicht in der Lage sind, müssen sie uns mitteilen, wer das Kind abholt und wie wir es identifizieren können.

· Wenn Eltern feststellen, dass sie ihr Kind nicht abholen können, müssen sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen, damit alternative Vorkehrungen getroffen werden können.

· Wenn ein Kind am Ende der Sitzung nicht abgeholt wird, befolgen wir unser Verfahren für nicht abgeholte Kinder.

· Unser Vorgehen ist wie folgt:

ÖDie Akte des Kindes (CR10) wird auf Informationen über Änderungen der normalen Sammelroutine überprüft und das Personal wird gefragt, ob eine Nachricht eingegangen ist.

ÖWenn keine Informationen verfügbar sind, werden die Eltern über Nummern kontaktiert, die wir in unseren Aufzeichnungen führen.

ÖBleibt dies erfolglos, versuchen wir, die als abholberechtigt aufgeführten Personen zu kontaktieren.

ÖEs werden alle angemessenen Versuche unternommen, die Eltern oder benannten Personen zu kontaktieren.

ÖWenn niemand das Kind bis zum Schließen des Kindergartens (16:30 Uhr oder 1 Stunde nach der erwarteten Abholzeit) abholt, wenden wir Verfahren für ein nicht abgeholtes Kind an.

ÖWir kontaktieren unser soziales Betreuungsteam der Gemeinde unter 01213031888

ÖBei Bedarf kontaktieren wir den Bereitschaftsdienst unter 0121 675 4806.

ÖDas Kind bleibt mit zwei Erzieherinnen in der Krippe, bis es entweder von den Eltern oder einer Sozialarbeiterin abgeholt wird.

ÖDie Sozialfürsorge wird darauf abzielen, den Elternteil oder Verwandten zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, wird das Kind von der örtlichen Behörde „betreut“.

ÖDas Kind verlässt die Einrichtung nicht mit einer anderen Person, und das Personal verlässt die Einrichtung nicht, um nach dem Elternteil zu suchen.

· Ein vollständiger schriftlicher Bericht über den Vorfall wird in der Akte des Kindes festgehalten.

· Die Kita behält sich das Recht vor, den Eltern die Mehrarbeit des Personals in Rechnung zu stellen.

· OFSTED kann unter 0300 123 1231 informiert werden.

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