Umgang mit Kindern, die krank, infektiös oder an Allergien leiden

Umgang mit Kindern, die krank, infektiös oder an Allergien leiden


Grundsatzerklärung


Wir kümmern uns um gesunde Kinder, indem wir Kreuzinfektionen mit Viren und Bakterien verhindern. Wir fördern die Gesundheit, indem wir Allergien erkennen und den Kontakt mit dem allergenen Stoff verhindern.



Verfahren für kranke oder ansteckende Kinder

· Wenn sich Kinder tagsüber unwohl fühlen – Fieber, Übelkeit, Durchfall oder Schmerzen, insbesondere im Kopf oder Magen – haben, ruft der Vorgesetzte oder die Schlüsselperson die Eltern an und bittet sie, das Kind abzuholen, oder schickt eine bekannte Betreuungsperson, um das Kind abzuholen in ihrem Namen.

· Wenn ein Kind Fieber hat, wird es kühl gehalten, indem es die Oberbekleidung auszieht und den Kopf mit kaltem Wasser abwäscht, aber von Zugluft ferngehalten wird.

· Die Temperatur des Kindes wird mit einem Stirnthermometerstreifen gemessen, der im Erste-Hilfe-Kasten aufbewahrt wird.

· In extremen Notfällen sollte das Kind in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht und die Eltern informiert werden.

· Die Eltern werden gebeten, ihr Kind vor der Rückkehr in den Kindergarten zum Arzt zu bringen. Die Kinderkrippe kann einem Kind mit Fieber, Übelkeit, Durchfall oder einer ansteckenden Infektion oder Krankheit die Aufnahme verweigern.

· Wenn Kinder an Übelkeit oder Durchfall gelitten haben, werden die Eltern gebeten, sie mindestens 48 Stunden nach den letzten Symptomen vom Kindergarten fernzuhalten.

· Wenn Kindern Antibiotika verschrieben wurden, werden die Eltern gebeten, das Kind in den ersten 48 Stunden der Einnahme des Medikaments zu Hause zu behalten.

· Die Einstellung enthält eine Liste mit ausschließbaren Krankheiten und aktuellen Ausschlusszeiten.

Meldung meldepflichtiger Krankheiten

· Wird bei einem Kind oder Erwachsenen eine meldepflichtige Krankheit im Sinne der Health Protection Regulations 2010 diagnostiziert, meldet der Hausarzt dies der Health Protection Agency (HPA).

· Wenn die Einrichtung Kenntnis von der meldepflichtigen Krankheit erlangt oder förmlich darüber informiert wird, informiert der Manager die OFSTED und handelt auf Empfehlung der HPA.

HIV/AIDS/Hepatitis-Verfahren

· HIV-Viren werden wie andere Viren wie Hepatitis A, B oder C über Körperflüssigkeiten verbreitet. Hygienemaßnahmen im Umgang mit Körperflüssigkeiten sind für alle Kinder und Erwachsenen gleich.

· Beim Wickeln von Kindern werden Einweg-Vinylhandschuhe und -schürzen getragen

Windeln, Hosen und Kleidung, die mit Blut, Urin, Fäkalien oder Erbrochenem verschmutzt sind.

· Zum Wechseln/Schleuern der Kleidung nach dem Wechseln werden Gummischutzhandschuhe verwendet.

· Verschmutzte Kleidung wird gespült und eingesackt, damit die Eltern sie in der Einrichtung sammeln können.

· Verschüttetes Blut, Urin, Kot oder Erbrochenes werden mit milder Desinfektionslösung und Wischmopps beseitigt, verwendete Tücher werden mit dem Klinikabfall entsorgt.

· Durch Blut, Urin, Fäkalien oder Erbrochenes verunreinigte Tische und andere Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Spielzeug werden mit einem Desinfektionsmittel gereinigt.

· Kinder teilen keine Zahnbürsten, die wöchentlich in Sterilisationslösung eingeweicht werden (falls verwendet).

Nissen und Kopfläuse

· Nissen und Kopfläuse sind kein auszuschließender Zustand, obwohl in Ausnahmefällen ein Elternteil gebeten werden kann, ein Kind fernzuhalten, bis der Befall abgeklungen ist.

· Bei der Feststellung von Kopfläusen werden alle Eltern informiert und gebeten, ihr Kind und die Familie zu behandeln, wenn bei ihnen Kopfläuse festgestellt werden.

Verfahren für Kinder mit Allergien

· Wenn Eltern ihre Kinder in die Krippe bringen, werden sie gefragt, ob ihr Kind an bekannten Allergien leidet. Dies wird auf dem Anmeldeformular festgehalten.

· Wenn ein Kind eine Allergie hat, wird ein Risikobewertungsformular ausgefüllt, in dem Folgendes aufgeführt ist:

Ö Das Allergen (d. h. die Substanz, das Material oder das Lebewesen, auf das das Kind allergisch reagiert)

Ö Die Art der allergischen Reaktionen, z. B. anaphylaktische Schockreaktion, einschließlich Hautausschlag, Hautrötung, Schwellung, Atembeschwerden usw.

Ö Verhalten bei allergischen Reaktionen, verwendete Medikamente und Anwendung (z. B. Jext-Pen).

Ö Kontrollmaßnahmen – wie beispielsweise verhindert werden kann, dass das Kind mit dem Allergen in Kontakt kommt.

Ö Rezension

· Dieses Formular wird in der Personalakte des Kindes aufbewahrt und eine Kopie wird dort ausgestellt, wo es von den Mitarbeitern eingesehen werden kann.

· Pflegeausbilder schulen das Personal in der Verabreichung spezieller Medikamente und Geräte im Falle einer allergischen Reaktion.

· Generell werden im Setting keine Nüsse oder Nussprodukte verwendet.

· Eltern werden darauf aufmerksam gemacht, dass keine Nüsse oder Nussprodukte versehentlich mitgebracht werden, zum Beispiel zu einer Party.

Versicherungspflicht für Kinder mit Allergien und Behinderungen

· Die Versicherung umfasst automatisch Kinder mit Behinderungen oder Allergien, aber die unten aufgeführten Verfahren müssen jederzeit eingehalten werden. Für Kinder, die einen lebensbedrohlichen Zustand haben oder invasive Behandlungen benötigen, ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherers erforderlich, bevor das Kind den Kindergarten besuchen kann.

Orale Medikation

· Asthma-Inhalatoren werden von den Versicherern als „orale Medikamente“ angesehen.

· Orale Medikamente müssen in der Regel von einem Hausarzt oder einer anderen medizinischen Fachkraft verschrieben werden.

· Die Eltern müssen dem Kindergarten klare, schriftliche Anweisungen zur Verabreichung solcher Medikamente geben.

· Alle Risikobewertungsverfahren müssen für die korrekte Lagerung und Verabreichung des Medikaments eingehalten werden.

· Die Einstellung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Eltern. Diese Einwilligung ist aufzubewahren.

· In Ausnahmefällen und nach alleinigem Ermessen des Kindergartenleiters können wir bereit sein, bestimmte nicht verschreibungspflichtige Medikamente, zB Calpol, zu verabreichen. Eine schriftliche Genehmigung und Angaben zum zu verabreichenden Arzneimittel sind immer erforderlich.

Lebensrettende Medikamente und invasive Behandlungen

Adrenalin-Injektionen (Epipen, Jext) bei anaphylaktischen Schockreaktionen (verursacht durch Allergien gegen Nüsse, Eier usw.) oder invasive Behandlungen wie die rektale Verabreichung von Diazepam (bei Epilepsie).

· Das Kinderzimmer muss haben:

Ö Ein Schreiben des Hausarztes/Beraters des Kindes, in dem der Zustand des Kindes und gegebenenfalls die zu verabreichenden Medikamente angegeben sind.

Ö Schriftliche Zustimmung der Eltern, die es dem Personal erlaubt, Medikamente zu verabreichen; und

Ö Nachweis über eine Ausbildung in der Verabreichung solcher Medikamente durch den Hausarzt des Kindes, eine Bezirkskrankenschwester, einen Facharzt für Kinderkrankenschwestern, eine kommunale Kinderkrankenschwester oder einen Krankenpflegerausbilder.

Schlüsselperson für Kinder mit besonderen Bedürfnissen – Kinder, die Hilfe mit Sonden im Alltag benötigen, z. B. Beatmungsgerät, Nahrungsaufnahme, Kolostomiebeutel etc.

· Zur Verabreichung von Behandlungen und/oder Medikamenten, die vom Hausarzt des Kindes verschrieben wurden, muss die vorherige schriftliche Zustimmung der Eltern des Kindes eingeholt werden.

· Die Schlüsselperson muss über die entsprechende medizinische Ausbildung/Erfahrung verfügen, wozu auch Personen gehören können, die entsprechende Anweisungen von den Eltern erhalten haben oder über Qualifikationen verfügen.

· Kopien aller Schreiben, die sich auf diese Kinder beziehen, müssen zunächst zur Begutachtung an den Versicherer geschickt werden. Eine schriftliche Bestätigung über die Verlängerung der Versicherung erfolgt umgehend.

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